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   OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04   

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OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04 (https://dejure.org/2004,10868)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.05.2004 - 1 Verg 7/04 (https://dejure.org/2004,10868)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 1 Verg 7/04 (https://dejure.org/2004,10868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • leinemann-partner.de PDF

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung auch durch Beigeladene

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsbefugnis eines Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis eines Beigeladenen zur Beantragung der Verlängerung des Zuschlagsverbots

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtsschutz gegen Beigeladenenausschluss

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung auch durch Beigeladene

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Lücken im Angebot führen zum Ausschluss? (IBR 2004, 536)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Sachsen-Anhalt, 07.04.2004 - 1 VK LVwA 12/04

    keine nachträgliche Änderung des Leistungsverzeichnisses

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
    1 Verg 7/04 OLG Naumburg 1 VK LVwA 12/04 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt LSA.

    Der Antrag der Beigeladenen auf Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. April 2004, 1 VK LVwA 12/04, wird zurückgewiesen.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A stets erfüllt ist, wenn eine geforderte Erklärung fehlt ­ wie die Vergabekammer unter zutreffendem Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes meint (vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313, 317 f) ­ oder ob ein Nachreichen ­ wie hier geschehen ­ möglich ist, wenn die fehlenden Erklärungen oder Nachweise keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben (so die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. OLG Celle, VergabeR 2002, 176; OLG Jena, VergabeR 2002, 256; KG, VergabeR 2002, 95).
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A stets erfüllt ist, wenn eine geforderte Erklärung fehlt ­ wie die Vergabekammer unter zutreffendem Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes meint (vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313, 317 f) ­ oder ob ein Nachreichen ­ wie hier geschehen ­ möglich ist, wenn die fehlenden Erklärungen oder Nachweise keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben (so die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. OLG Celle, VergabeR 2002, 176; OLG Jena, VergabeR 2002, 256; KG, VergabeR 2002, 95).
  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A stets erfüllt ist, wenn eine geforderte Erklärung fehlt ­ wie die Vergabekammer unter zutreffendem Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes meint (vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313, 317 f) ­ oder ob ein Nachreichen ­ wie hier geschehen ­ möglich ist, wenn die fehlenden Erklärungen oder Nachweise keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben (so die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. OLG Celle, VergabeR 2002, 176; OLG Jena, VergabeR 2002, 256; KG, VergabeR 2002, 95).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
    Ein Beigeladener ist aber auch beschwerdeberechtigt, wenn er geltend machen kann, dass er durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell in seinen Rechten verletzt sein kann (vgl. Thüringer OLG VergabeR 2002, 106; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 29. Mai 2002, 5 Verg 1/01).
  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A stets erfüllt ist, wenn eine geforderte Erklärung fehlt ­ wie die Vergabekammer unter zutreffendem Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes meint (vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313, 317 f) ­ oder ob ein Nachreichen ­ wie hier geschehen ­ möglich ist, wenn die fehlenden Erklärungen oder Nachweise keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben (so die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. OLG Celle, VergabeR 2002, 176; OLG Jena, VergabeR 2002, 256; KG, VergabeR 2002, 95).
  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Nach allgemeinen Grundsätzen setzt die Anfechtungsberechti-gung eine Beschwer voraus; für die Anfechtungsberechtigung eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, genügt eine materielle Beschwer (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 17.06.2003, 1 Verg 9/03 "Betonpflaster" - zitiert nach juris, Tz. 34; v. 05.05.2004, 1 Verg 7/04 "Medizintechnik - Festeinbau" - OLGR 2004, 403, zitiert nach juris, Tz. 26 m.w.N.; sowie v. 05.02.2007, 1 Verg 1/07 "Trink- und Abwasserleitungen" - VergabeR 2007, 554; ebenso u.a. OLG Dresden, Beschlüsse v. 14.04.2000, WVerg 0001/00 - OLGR 2000, 333, sowie v. 05.01.2001, WVerg 0011/00 und 0012/00 - VergabeR 2001, 41; zuletzt: OLG München, Beschluss v. 21.05.2010, Verg 2/10 "Straßenreinigung" - VergabeR 2010, 992; vgl. auch Stickler in: Reidt/ Stickler/ Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 24 m.w.N.; sowie Summa in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, § 116 GWB Rn. 49 und 52; und Kuhlig in: Willenbruch/ Wieddekind, Kompaktkomm. Vergaberecht, 2. Aufl. 2011, Los 12, § 116 Rn. 43).
  • OLG München, 30.07.2018 - Verg 5/18

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Preisangaben

    Auch für Eventualpositionen sind geforderte Preisangaben zwingend bekannt zu geben, was die Rechtsprechung bereits nach der früheren VOB-Regelung so gesehen hat (vgl. OLG Naumburg vom 05.05.2004, 1 Verg 7/04).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Senat darüber hinaus eher die Parallele zum Fall des OLG Naumburg vom 05.05.2004, Az. 1 Verg 7/04 sieht.

  • OLG Naumburg, 07.03.2008 - 1 Verg 1/08

    Schutzwürdiges Interesse an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen

    Die Anordnung der Wiederholung der Wertung beinhaltet jedoch kein generelles Zuschlagsverbot i.S.v. § 118 Abs. 3 GWB, sondern macht einen Zuschlag lediglich von weiteren vorherigen Maßnahmen abgängig (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 30. Oktober 2001, 6 Verg 3/01 - VergabeR 2002, 106; OLG Naumburg, Beschluss v. 5. Mai 2004, 1 Verg 7/04).
  • OLG München, 17.05.2005 - Verg 9/05

    Keine Verlängerung aufschiebender Wirkung bei Untersagung der Zuschlagserteilung

    a) Zwar steht auch einem Beigeladenen das Recht zu, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen (vgl. OLG Naumburg vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04; OLG Jena vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/01; OLG Koblenz vom 29.8.2003 - 1 Verg 7/03), da er wie jeder andere Bieter ein Interesse daran haben kann, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern, weil er selbst den Zuschlag auf sein Angebot erhalten will.

    Der Senat schließt sich somit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 12.7.2004 - Verg 39/04) an und nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Jena (Beschluss vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/019) und Naumburg (Beschluss vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04).

  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines

    Da für eine Beigeladene keine Verpflichtung dazu besteht, im Nachprüfungsverfahren einen Antrag zu stellen und ein Kostenrisiko zu übernehmen, kann ihr wegen der Ausnutzung dieses Rechts nicht anschließend mit dem Argument das Recht zur Einlegung einer Beschwerde versagt werden, sie habe sich nicht festlegen wollen (OLG Naumburg vom 5.5.2004 - 1 Verg 7/04; OLG Jena vom 22.4.2004 - 6 Verg 2/04), wobei in der Regel aus dem Vorbringen der Beigeladenen sowieso entnommen werden kann, welche Position sie unterstützt.
  • OLG Naumburg, 05.02.2007 - 1 Verg 1/07

    Antragsbefugnis des durch eine Entscheidung der Vergabekammer beschwerten Bieters

    Die Regelungslücke ist zu schließen, indem auch die Beigeladene die Befugnis zur Antragstellung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB erhält, wenn sie durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 17. Juni 2003, 1 Verg 9/03 "Betonpflaster" ohne nähere Begründung; Beschluss v. 5. Mai 2004, 1 Verg 7/04 "Medizintechnik - Festeinbau" - ZfBR 2004, 830; vgl. auch Thüringer OLG, Beschluss v. 30. Oktober 2001, 6 Verg 3/01 "Bibliothek Weimar" - VergabeR 2002, 106 und Jaeger in: Byok/Jaeger, VergabeR, 2. Aufl. 2005, § 118 Rn. 1187 m.w.N.; einschränkend Hunger in: Kulartz/ Kus/ Portz, GWB-Vergaberecht, 2006, § 118 Rn. 29 ff. m.w.N.).
  • OLG Celle, 10.04.2007 - 13 Verg 5/07

    Anspruch auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine

    § 118 Abs. 3 GWB setzt nicht voraus, dass die Vergabekammer den Zuschlag generell untersagt hat (so aber OLG Jena v. 30. Oktober 2001 - 6 Verg 3/01; OLG Naumburg v. 5. Mai 2004 - 1 Verg 7/04).
  • OLG Naumburg, 05.05.2011 - 2 Verg 3/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung des

    Anders, als in der vom Senat bislang mehrfach entschiedenen Konstellation der Verpflichtung der Vergabestelle zur Wiederholung eines bestimmten Wertungsvorgangs (vgl. Beschlüsse vom 05.05.2004, 1 Verg 7/04 "Medizintechnik-Festeinbau" - ZfBR 2004, 830; vom 07.03.2008, 1 Verg 1/08 "Betriebsführung AZV II" - VergabeR 2008, 710; sowie vom 13.10.2008, 1 Verg 10/08 "Bordcomputer ÖPNV" - NZBau 2008, 788) beinhaltet die Verpflichtung zur Aufhebung der Ausschreibung nicht nur eine vorübergehende Untersagung des Zuschlags, sondern ein endgültiges, dauerhaftes Zuschlagsverbot im laufenden Vergabeverfahren.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2005 - 2 VK 11/05

    Ausschreibung der Vergabe von Fliesenarbeiten, Plattenarbeiten und

    An dem Ergebnis ändert sich auch nichts, wenn man der Auffassung folgt, dass das Fehlen von Nachweisen am Ende der Angebotsfrist nur dann zum Ausschluss eines Angebotes führen kann, wenn die Nachweise Einfluss auf den Wettbewerb haben (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2004, Az.: 1 Verg 7/04; OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001, Az.: 13 Verg 12/01 = IBR 2003, 39; OLG Jena, Beschluss vom 05.12.2001, Az.: 6 Verg 4/01 = 2002, 163; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Az.: Verg 26/03: kein Ausschluss wegen fehlender Nachweise nur bei "offensichtlich fehlender Wettbewerbsrelevanz").
  • VK Saarland, 04.08.2004 - 1 VK 04/04

    Tariftreueerklärung: Bindung der Verwaltung an die Vorgaben des saarländischen

    Für eine mögliche Differenzierung in der BGH-Rechtsprechung zwischen Erklärungen, die die Eignungsprüfung der zweiten Wertungsstufe betreffen und Erklärungen, die die Wertung der Angebote auf der vierten Wertungsstufe betreffen, spricht auch eine Entscheidung des OLG Namburg (am 05.05.2004 - 1 Verg 7/04), in der das Gericht auf der Basis des ersten BGH-Urteils zum zwingenden Ausschluss von Angeboten, denen Erklärungen fehlen, eine Vergabekammerentscheidung nur hinsichtlich des zwangsläufigen Ausschlusses wegen fehlender Preisangaben überprüft hatte und einen Ausschluss wegen einer geforderten Referenzliste ausdrücklich offen gelassen hatte.
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